Die Sekt Austria-Pyramide
Die Sekt Austria-Pyramide soll vor allem den Konsument:innen und Akteuren der Sektbranche zur Orientierung bei der Kaufentscheidung dienen.
Mit Ende Jänner 2022 trat eine neue Verordnung in Kraft, welche die Bezeichnung für Österreichischen Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) auf „Sekt Austria“ verankerte – dargestellt durch die Sektpyramide mit den Kategorien „Sekt Austria“, „Sekt Austria Reserve“ oder „Sekt Austria Große Reserve“.
Voraussetzungen für „Sekt Austria“
Die Ernte der Trauben in einem einzigen Bundesland, die Lagerung auf der Hefe von mindestens 9 Monaten in der Flasche beziehungsweise sechs Monaten im Tank sowie die verpflichtende Angabe eines Bundeslands als geschützte Ursprungsbezeichnung – nähere geografische Angaben sind in dieser Kategorie unzulässig. Die bisherige Beschränkung des Alkoholgehaltes bei „Klassik“ auf 12,5% vol entfällt für „Sekt Austria“.
Voraussetzungen für „Sekt Austria Reserve“
Ernte und Pressung (Ausbeutesatz höchstens 60 %) der Trauben in einem einzigen Bundesland; Handlese (maximale Schütthöhe von 35 cm in den Lesekisten) und Ganztraubenpressung. Weiters hat die Herstellung ausschließlich mittels traditioneller Flaschengärmethode („Méthode Traditionelle“) zu erfolgen mit Lagerung auf der Hefe von mindestens 18 Monaten sowie einem Restzuckergehalt von höchstens 12 g/l. Verpflichtend ist die Angabe eines Bundeslands als geschützte Ursprungsbezeichnung, die Angabe eine Gemeinde ist erlaubt, ebenso die Bezeichnung „Handlese“.
Voraussetzungen für „Sekt Austria Große Reserve“
Ernte und Pressung (Ausbeutesatz höchstens 50 %) der Trauben in einer einzigen Gemeinde, Handlese (maximale Schütthöhe von 35 cm in den Lesekisten) und Ganztraubenpressung. Die Herstellung erfolgt ausschließlich mittels traditioneller Flaschengärmethode („Méthode Traditionelle“) mit Lagerung auf der Hefe von mindestens 36 Monaten sowie einem Restzuckergehalt von höchstens 12 g/l.
Verpflichtend ist die Angabe eines Bundeslands als geschützte Ursprungsbezeichnung, ebenso die Angabe einer Gemeinde oder eines Gemeindeteils. Erlaubt ist die Angabe einer Großlage oder Riede.
Die Trauben müssen zumindest zu 85 % aus der angegebenen Gemeinde beziehungsweise dem Gemeindeteil stammen. Der Name einer Gemeinde oder eines Bundeslands kann jedoch auch dann angegeben werden, wenn höchstens 15 % der Trauben aus einer an die namensgebende Gemeinde angrenzenden Gemeinde, die sich auch in einem anderen Bundesland befinden kann, stammen, sofern die Weingärten von einem in der namensgebenden Gemeinde gelegenen Betrieb aus bewirtschaftet werden und das Lesegut zur Verarbeitung dort hingebracht wurde. Die Bezeichnung „Handlese“ ist erlaubt.

Die Produktionsschritte für Sekt Austria werden von der Bundeskellereiinspektion streng geprüft. Zusätzlich wird ein österreichischer Sekt für die Klassifizierung als „Sekt Austria“ neben der analytischen Qualitätsprüfung auch einer sensorischen Prüfung durch eine eigene Verkosterkommission unterzogen.
Kategorien Sekt Austria
Sekt Austria
- Trauben zu 100% aus einem Bundesland, keine nähere Herkunftsbezeichnung als das Bundesland erlaubt
- Alle Methoden erlaubt, die zur Sekterzeugung geeignet sind
- Mindestens 9 Monate Reifung auf der Hefe bei Flaschengärung, mindestens 6 Monate bei Tankgärung
- Alle Dosagen erlaubt
- Jahrgangsbezeichnung erlaubt
Sekt Austria „Reserve“
- Trauben zu 100 % aus einem Bundesland, Gemeindebezeichnung erlaubt
- Ausschließlich traditionelle Flaschengärung
- Mindestens 18 Monate Reifung auf der Hefe
- Dosage ausschließlich brut, extra brut und brut nature
- Jahrgangsbezeichnung erlaubt
- Ausbeutesatz 60 % (Saft der Traubenmenge)
- Handlese (max. Schütthöhe 35cm)
- Ganztraubenpressung
Sekt Austria „Große Reserve“
- Trauben aus einer Gemeinde* (Gemeindebezeichnung verpflichtend, Riedenbezeichnung erlaubt)
- Ausschließlich traditionelle Flaschengärung
- Mindestens 36 Monate Reifung auf der Hefe
- Dosage ausschließlich brut, extra brut und brut nature
- Jahrgangsbezeichnung erlaubt
- Ausbeutesatz 50 % (Saft der Traubenmenge)
- Handlese (max. Schütthöhe 35cm)
- Ganztraubenpressung
Erlangung des Prüfnummernbescheids
„Sekt Austria“, „Sekt Austria Reserve“ und „Sekt Austria Große Reserve“ dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Verkehrsfähigkeit vom Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt auf Antrag bescheidmäßig festgestellt worden ist.
Der positive Bescheid berechtigt, das spezifische Zeichen „Österreichischer Sekt geschützten Ursprungs“ (rot-weiß-rote Banderole) auf dem Kopf der Sektflasche anzubringen. Sofern die Bezeichnungen „Sekt Austria“, „Sekt Austria Reserve“ und „Sekt Austria Große Reserve“ verwendet werden, dürfen diese Qualitätsschaumweine nur in Glasflaschen abgegeben oder am Ort der Verabreichung ausgeschenkt werden, wenn die Flasche mit dem spezifischen Zeichen (rot-weiß-rote Banderole) und darauf eingedruckter Betriebsnummer versehen ist.
Die Angabe der Nummer des Bescheids auf dem Etikett ist nicht verpflichtend. Erlaubt ist das Anführen der Bezeichnung von Sekt Austria auf dem Vorderetikett (Schmucketikett).
Für alle Kategorien entfällt die bisherige Beschränkung bezgl. der Abgabe an den Verbraucher nicht vor dem 22. Oktober des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres.
Gültigkeit und Übergangsphase
In Flaschen gefüllte Erzeugnisse und Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung noch auf der Hefe liegen, dürfen, wenn sie gemäß den vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Bestimmungen, insbesondere gemäß der Weinbezeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 111/2011, etikettiert worden sind beziehungsweise werden, bis zur Erschöpfung der Bestände vermarktet werden, auch wenn sie den Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen.
Beispiele für die korrekte Schreibweise in Weinkarten:
Sekt Austria demi-sec Cuvée Kärnten g.U. NV
Sekt Austria Reserve extra brut Cuvée Wien g.U. 2021
Sekt Austria Reserve brut Rosé Burgenland g.U. Gols NV
Sekt Austria Große Reserve brut Cuvée Steiermark g.U. Ehrenhausen 2019
Sekt Austria Große Reserve extra brut Grüner Veltliner Niederösterreich g.U. Ried Heiligenstein NV
Beispiele für die korrekte Etikettenbezeichnungen am Beispiel Niederösterreich:
Sekt Austria Niederösterreich g.U.
Sekt Austria Reserve Niederösterreich g.U.
Sekt Austria Reserve Niederösterreich g.U. Langenlois
Sekt Austria Große Reserve Niederösterreich g.U. Langenlois (Riedenangabe zusätzlich möglich, wahlweise am Haupt- oder Schmucketikett)
Die gesamte Sektverordnung (Artikel 6) ist nachzulesen unter:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011804
